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13. April 2006 um 14:25 Uhr
#66689
Mitglied
Ohne Betriebsrat kann keine Betriebsvereinbarung sondern nur Einzelvereinbarungen abgeschlossen werden.
Da kannst du zwar höhre Diätensätze als der KV vorgibt vereinbaren aber die Überzahlung sind laut den steuerlichen Richtlinien also Mittelpunkt der Tätigkeit etc. für die ersten 5 Tage frei etc. zu beurteilen.
Somit wirst du wahrscheinlich die Überzahlung sv- und steuerpflichtig rechnen müssen.
L.G.
