Antwort auf: Kündigung während des Krankenstandes

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#66684
Eva
Teilnehmer

Also zu dem Sachverhalt kann ich spontan Folgendes anmerken:

Wenn die Kündigung von der Arbeiterin am 10. Februar entgegengenommen wurde, wäre meiner Meinung nach der letzte arbeitsrechtliche Tag der 24. Februar, damit die 14 Tage Kündigungsfrist voll zur Verfügung stehen.

Vor kurzem war ich in einem Seminar zum Thema Dienstverhinderungen und da wurde zu dieser Frage berichtet, dass es ein Urteil des OLG Wien gibt (vom 16. 6. 1994, Geschäftszahl 32 Ra 41/94), welches besagt, dass zum weiterzuzahlenden Entgelt auch die anteiligen Sonderzahlungen zählen.

Der Urlaubsanspruch läuft während dieser Zeit hingegen nicht weiter, sondern nur für die Zeit bis zum Ende des arbeitsrechtlichen Endes.

Schöne Grüsse,
Eva