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20. April 2006 um 11:23 Uhr
#66698
Teilnehmer
Wenn eine gesonderte Überstundenpauschale vereinbart ist, würde ich diese in die Sonderzahlungen nicht einbeziehen. Denn wenn es im Kollektivvertrag heißt, dass SZ „unter Ausschluß der Überstundenentlohnung“ zu bemessen sind, gehört die Überstundenentlohnung eben nicht dazu, auch wenn sie in pauschaler Form erfolgt.
Schöne Grüße,
Poldi
