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25. April 2006 um 15:39 Uhr
#66715
Schwandner
Mitglied
Wenn diese Aufteilung (6x laufend; 1x Sonderzahlung) dieser Zahlung schriftlich Vereinbart wird, dürft es bei der GPLA-Prüfung keine Probleme geben.
Es ist nur etwas unüblich, wenn schon den 1. Teil laufend mit abrechnet wird, dass man dann den 2. Teil auch noch einmal auf 6 Monate aufteilt.
Da bekommt der Dienstnehmer das letzte Geld ein Jahr nach dem er es erwirtschaftet hat.
Aber wie gesagt, wenn es vertraglich mit dem Dienstnehmer bei jeder Endabrechnung vereinbart wird, kein Problem!
mfg
Peter