Antwort auf: Pflegefreistellung / Pflegeurlaub

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Chris
Teilnehmer

Liebe Elisabeth !
Danke für deine Antwort. Es handelt sich um eine Arbeiterin und bei uns im KV steht diesbezüglich nichts besonderes drinnen.
„Für die Inanspruchnahme eines Arztes, in den Fällen in denen es nicht möglich ist, diese in der Freizeit durchzuführen.“ Aber ich gehe davon aus, das es in diesem Fall den AN selbst betrifft und nicht als Begleitperson.
Ich denke, es ist ja eine gewisse Art von „Pflege“ mit einem kranken Kind zum Arzt zu gehen.

LG
Chrisi