Antwort auf: Zukunftsicherung

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#66749
Caroline
Teilnehmer

Liebe Ulrike, liebe Elisabeth!

Im Falle der Übernahme des Versicherungsvertrages zum neuen Arbeitgeber ist aber die lohnsteuerliche Problematik zu bedenken:

Laut Ansicht der Finanz (LSt-Protokoll 2004) ist eine Übernahme von bestehenden Versicherungsverträgen in eine Zukunftssicherungsmaßnahme des neuen Dienstgebers nicht zulässig.

Damit die Abgabenfreiheit gesichert ist, dürfte daher nicht der bestehende Versicherungsvertrag weitergeführt werden, sondern es müsste beim neuen Arbeitgeber eine neue Zukunftsvorsorgemaßnahme abgeschlossen werden.

Schönen Tag noch
wünscht
Caro