Antwort auf: Überstunden nach 68.2 zusätzlich zu 68.1 ESTG

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#66652
Elisabeth
Teilnehmer

Hallo!

Es können neben den Zuschlägen nach §68/1 auch noch 5 ÜST-Zuschläge mit max. 50% aber höchstens EUR 43,– nach §68/2 steuerfrei berücksichtigt werden.

LG von Elisabeth