Antwort auf: Urlaubsanspruch Wochenhilfe, Karenz

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#66740
ulrike
Mitglied

Der Urlaub könnte auch von der DN nach Ende der Wochenhilfe und vor Beginn des Karenz“urlaubes“ in vollem Ausmaß konsumiert werden.
Auch wenn das dem DG nicht passen würde, kann er dagegen nichts machen.

Aber in der Praxis, muß ich ehrlich sagen, aliquotiere ich immer den Urlaub, finde ich auch gerecht, und würde das auch nicht auf die „große Glocke hängen“!

L.G: