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25. April 2006 um 16:13 Uhr
#66716
lohn1
Teilnehmer
Das heißt jetzt also, wenn eine DN vor Beginn der Wochenhilfe ihren Urlaub konsumiert, ist dieser nicht zu aliquotieren.
Bsp.
Eintritt 01.01.
Beginn Wochhenhilfe 01.07.
5 Tage Woche Anspruch 25 Urlaubstage
Verstehe ich das richtig, dass die DN falls sie den Urlaub vor der Wochenhilfe nicht konsumiert Anspruch auf die 25 vollen Urlaubstage hat?