Startseite › Foren › Krankenstand › Kur-Aufenthalt › Antwort auf: Kur-Aufenthalt
20. März 2006 um 9:07 Uhr
#66615
pvred
Teilnehmer
Sehr geehrte Viktoria,
wenn es sich um eine „kassenärztlich“ verschriebene Kur handelt, ist diese
Kur bezahlungsmäßig wie ein Krankenstand zu behandeln.
Handelt es sich um eine „private“ Kur, ist diese ein Urlaub:
Liebe Grüße