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18. März 2006 um 14:06 Uhr
#66611
pvred
Teilnehmer
Der Gesundheitszustand hat mit der Behinderteneigenschaft nichts zu tun.
Die Behinderteneigenschaft ist vom Dienstgeber u.a. deshalb zu erfragen, weil
– Behindertenbezüge teilweise eine abgabenfreie Behandlung erfahren,
– Behinderte besonders kündigungsgeschützt sind.