Antwort auf: Behinderte im Sinn des Behinderteingestellungsgesetz

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#66611
pvred
Teilnehmer

Der Gesundheitszustand hat mit der Behinderteneigenschaft nichts zu tun.
Die Behinderteneigenschaft ist vom Dienstgeber u.a. deshalb zu erfragen, weil
– Behindertenbezüge teilweise eine abgabenfreie Behandlung erfahren,
– Behinderte besonders kündigungsgeschützt sind.