Antwort auf: Tod eines Dienstnehmers

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#66604
pvred
Teilnehmer

Sehr geehrte Frau Krivka,

bei Ihrer Endabrechnung des Verstorbenen fallen ab 14.1.2006 keine SV-Beiträge an (Begründung: der Verstorbene ist kein Pflichtversicherter).

Die lfd.Bezüge und die Sonderzahlungen sind so zu versteuern, als stünde der AN noch bis 28.2. in einem aufrechten Dienstverhältnis. Die Besteuerung erfolgt demnach beim verstorbenen AN nach dessen Besteuerungsmerkmalen. Dies allerdings nur, sofern an dessen Rechtsnachfolger kein lfd. Arbeitslohn (z.B. Firmenpension) bezahlt wird.
Siehe dazu auch im Buch PV-Praxis 2005, Seite 892.

Da die Bezüge für die Zeit nach dem Tod des AN nicht unter den DB, DZ und kommst-befreiten Bezügen aufgezählt sind, sind diese pflichtig zu behandeln.

Liebe Grüße
PVRed