Antwort auf: Geschäftsführer Bezüge

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#66585
Martin
Teilnehmer

Liebe Anna!

Deine Angestellte, die im Februar ausscheidet:
Unter welchem Titel bekommt Sie die Nachzahlung? Und so wäre sie auch aufgerollt abzurechnen.
Wenn sie keinen Anspruch auf die Nachzahlung hat, wäre eine freiwillige Abfertigung denkbar… 💡

Alles (un)klar?

Martin