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11. März 2006 um 9:46 Uhr
#66578
Teilnehmer
Liebe Katarina!
6,5 Mehrstunden wären richtig.
Jetzt hast Du unter Umständen einen zu hohen Grundgehalt. Somit bei § 68/2 , den ersten 5 Überstundenzuschlägen auch (geringfügig) zu viel.
Was sagt ein LSt Prüfer dazu? Wenn jemand im Forum dabei Erfahrung hat: Bitte um eine Antwort.
Man könnte argumentieren, daß die 1,5 Mehrstunden als Zeitausgleich konsumiert wurden. Ist wahrscheinlich nicht korrekt, aber ein Versuch…
Schönes Wochenende
Martin