Antwort auf: Nettolohnvereinbarung – Pendlerpauschale

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Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Martin!

Also wenn ich so eine „Nettovereinbarung“ richtig verstehe, sagt man doch:

Arbeitnehmer erhält Netto EUR 1.000,– für einen Monat Arbeitsleistung in der kollektivvertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
Dann wird auf diese Tausend Euro Lohnsteuer und SV daraufgeschlagen und so kommt man zum Brutto!

Da können aber doch keine Begünstigungen für den DN wie zB das PP berücksichtigt werden?!

Stell dir vor, dann kommt so ein (armer) Arbeitnehmer daher und will auch noch den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen!

Juchhu! sagt dann wohl der AG und kürzt fleißig das Brutto herunter???!!!

Ich habe mit derlei Nettovereinbarungen nichts zu tun, aber wie du schon meinst: die schaffen wohl wirklich Probleme!

LG Elisabeth