Antwort auf: Nettolohnvereinbarung – Pendlerpauschale

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Elisabeth
Teilnehmer

Hallo Bina!

Ich muß gestehen, wenn ich dies lese kann ich mals aus dem Gefühl heraus sagen: so kann’s doch nicht sein!

Das Pendlerpauschale dient ja dazu, dass die Aufwendungen für Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz etwas gemindert werden. Lohnsteuer – AN Sache Lohnsteuer geht an den Staat. Der Staat vergütet einen kleinen Teil der Aufwendungen. Wenn der AN auf Grund des PP weniger Lohnsteuer bezahlt, kann die doch nicht der AG einstreifen.

Das werfe ich mal so in die Diskussionsrunde ein.

Übrigens: wenn sich der AG stur stellt, sollen die AN das PP über die AN-Veranlagung geltend machen. Dann gehört sie WIRKLICH ihnen!!!

LG Elisabeth