Antwort auf: Urlaubsverbrauch bei Kündigung

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Lisa
Teilnehmer

Liebe Sabine,

auf diese Frage hin gibt es eigentlich nur eine ehrliche Antwort: Man kann die Dienstnehmerin nicht zwingen. Noch dazu wenn die Kündigungsfrist so kurz ist (2 Wochen), hat man keine Chance, mit missbräuchlicher Verweigerung von Urlaubskonsum oder ähnlichen Begründungen zu argumentieren.
Man ist daher auf den „guten Willen“ der Dienstnehmerin angewiesen, dass sie einer Urlaubsvereinbarung zustimmt. Vielleicht kann man ihr ja mit einem kleinen „Zuckerl“ (zB kleine Prämie) eine Urlaubsvereinbarung entlocken.

Beste Grüße,
Lisa