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20. Februar 2006 um 13:55 Uhr
#66544
Eve
Teilnehmer
Hallo Anders98!
Nein, wenn jemand keinen Anspruch auf Sonderzahlung hat, bekommt er auch bei der Ersatzleistung keine ausbezahlt.
Hätte der Dienstnehmer seinen Urlaub konsumiert, hätte er für diesen Zeitraum ja auch keine Sonderzahlungen bekommen.
Liebe Grüße,
Eve