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20. Februar 2006 um 14:16 Uhr
#66546
ulrike
Mitglied
Hallo Heidi!
Ich habe leider bei kniffligen Fragen auch schon mal keine Antworten erhalten.
Zu deiner Frage:
im KV Handel ist das genau geregelt .
Wenn DV länger als ein Jahr, dann Gehalt für Sterbemonat + nächstes Monat. Wenn DV länger als 5 Jahre, dann noch Gehalt für Sterbemonat + 2 zusätziche Monate.
Wenn aber ein Abfertigungsanspruch aufgrund des AngG besteht, so ist nur die günstigere Variante zu zahlen (entweder Bezüg oder Abfertigung).
Diese Regelung gilt aber nur für DN die im System „Abfertigung alt“ sich befinden!!!!