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16. März 2006 um 14:10 Uhr
#66601
Teilnehmer
Liebe Heidi,
da es nicht Pflicht des Dienstgebers sein kann, komplizierte Sachverhalte aufzuklären, bei denen der Dienstnehmer seinen Nachweispflichten nicht nachkommt, würde ich die Lohnsteuer im Zweifel abziehen. Der Dienstnehmer hat dann ja die Möglichkeit, die Rückforderung bei der Finanz geltend zu machen, wenn er dort die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachweist.
Grüße,
Poldi