Antwort auf: Rückverrechnung – Minusstunden

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ulrike
Mitglied

Hallo Bina!

Es stellt sich die Frage wie kommen diese Minusstunden zusammen.
Ist ein DN z.B. mit 40 Stunden angemeldet, dann muß der Dienstnehmer auch diese 40 Stunden arbeiten.
Liegt die Schuld am Dienstgeber, dass er seine Stunden nicht „zusammenbekommt“ ist das nicht das Problem vom DN!
Er muß auch die Vollarbeitszeit zahlen auch wenn er diese nicht erreicht.

Hat der Dienstnehmer weniger Stunden gearbeitet mit der Option er arbeitet diese Stunden wieder ein , kann der AG auch verlangen, dass dieser die Minusstunden wieder einarbeitet.

Nur in deinem Fall bei 150 Minusstunden ist es schon sehr bedenklich, wieso der AG nicht schon längst reagiert hat!!
Wenn keine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, hätte er ja auch mit dem DN eine Arbeitszeitänderung vornehmen können!!
Aber es muß halt alles am besten schriftlich vereinbart werden.

Also in deinem Fall wirst du ein Problem bekommen, wenn du deinem DN 150 Minusstunden vom Lohn abziehst. Und unbezahlten Urlaub müßte auch vereinbart werden.