Antwort auf: Brille für Bildschirmarbeit

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#67407
Natalia
Teilnehmer

Aufwendungen des Arbeitgebers für Bildschirmbrillen sind i.d.R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn eine solche Brille notwendig ist (BMF Schreiben 03.02.2000 StEK § 4 Betriebliche Ausgabe Nr. 515).

Hoffe damit geholfen zu haben.

lg natalia