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28. September 2006 um 9:52 Uhr
#67407
Teilnehmer
Aufwendungen des Arbeitgebers für Bildschirmbrillen sind i.d.R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn eine solche Brille notwendig ist (BMF Schreiben 03.02.2000 StEK § 4 Betriebliche Ausgabe Nr. 515).
Hoffe damit geholfen zu haben.
lg natalia