Antwort auf: Sachbezug Wohnraum

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#66516
pvred
Teilnehmer

Liebe Uschi!

Unter der Annahme, dass der Dienstnehmer nicht in die Hausgemeinschaft des Dienstgebers aufgenommen wurde und nur ein Zimmer in der privaten Wohnung des Dienstgebers bewohnt, ist der Sachbezug folgendermaßen zu berechnen:

Nutzfläche des Zimmers x Quadratmeterpreis
verglichen mit:
der vom Arbeitgeber tatsächlich bezahlten Miete, umgelegt auf die Nutzfläche des Zimmers, abzüglich 25%.
Der größere Betrag ist der anzusetzende Sachbezug.

Liebe Grüße