Antwort auf: Abfertigung Neu – Einfrieren

Startseite Foren Abfertigung "Neu" Abfertigung Neu – Einfrieren Antwort auf: Abfertigung Neu – Einfrieren

#66513
Martin
Teilnehmer

Da liegst Du richtig! Die 1,53 % von der Bemessungsgrundlage werden ab dem zweiten Beschäftigungsmonat bis zum Austritt in die MV-Kasse einbezahlt.
Und wenn der Dienstnehmer nach der xxx Pensionsreform mit 72 Jahren in Pension geht, dann wird auch bis dahin MV einbezahlt. 🙂

Grüsse
Martin