Antwort auf: Wohnraumbewertung (Generalsanierung)

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#66504
pvred
Teilnehmer

Der Formulierung „wenn der Zustand des sanierten Gebäudes im wesentlichen dem eines neu errichteten Gebäudes entspricht“ kann entnommen werden, dass das Gebäude im „wesentlichen“ generalsaniert wurde. Demnach wurde z.B.
– die Fassade erneuert,
– ein Aufzug eingebaut oder der neuesten Technik angepasst (wenn es
sich um ein mehrstöckiges Haus handelt),
– die Gang-WC`s in die Wohnungen verlegt
usw.
Wurde z.B. nur die Fassade erneuert, wurde Wesentliches nicht verändert.