Antwort auf: Abfertigungsanspruch, Kündigung während der Probezeit

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Roland
Teilnehmer

Hallo Ulli!

O.K. Elisabeth, nachdem die 2. Frage schon gelöst ist, beantworte ich halt die erste.

Am besten ist es einmal, im KV nachzusehen, ob es dort eine Bestimmung über die Anrechnung der 1. Dienstzeit gibt (habe schon welche gelesen, wo bei einer Unterbrechung bis zu 90 Tagen und DG-Kündigung die beiden Dienstverhältnisse zusammenzurechnen sind).

Wenn im KV nichts dergleichen steht, hat sich der OGH in seiner Entscheidung 9ObA21/03h ‚ausgetobt‘.
Dort steht, dass eine Unterbrechnung von ’11 bis 16′ Tagen als noch nicht so lange betrachtet wird, eine Zusammenrechnung auszuschließen (wunderschön zitiert wie immer!!!). Begründet wird das mit der Dauer von ‚gewöhnlichen Betriebsferien‘.

Hoffe, dass ich helfen konnte und wünsche noch einen schönen Abend!

LG