Antwort auf: Betriebsstätte im Inland, Dienstnehmer EU

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#66628
Claudia Troger
Teilnehmer

Lieber Martin!
Danke, leider stellt sich mittlerweile ein zweites Problem: Die Firma möchte den Dienstnehmer nach österreichischen Arbeitsrecht beschäftigen, und daß in der oben genannten Konstelation. Das ist meiner Meinung nach nicht möglich, oder doch?