Antwort auf: Feiertag ist ein Sonntag

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#66474
ulrike
Mitglied

Ich gehe davon aus, dass normalerweise am Sonntag nicht gearbeitet wird und die NAZ Mo – Fr ist.
Dann wäre für Samstag und Sonntag nie ein Feiertagsentgelt zu zahlen!
Es sind dann für Sonntag 100% Überstunden (siehe aber KV) zu zahlen.
( Der Grundlohn entspricht dem Feiertagsarbeitsentgelt)

Handelt es sich z.B. um ein Gastgewerbe wo am Sonntag gearbeitet wird, dann steht bis zur Tagesnormalarbeitszeit ein 100% Feiertagszuschlag oder bez. Ersatzruhetag zu.

L.G.