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17. Januar 2006 um 14:03 Uhr
#66474
ulrike
Mitglied
Ich gehe davon aus, dass normalerweise am Sonntag nicht gearbeitet wird und die NAZ Mo – Fr ist.
Dann wäre für Samstag und Sonntag nie ein Feiertagsentgelt zu zahlen!
Es sind dann für Sonntag 100% Überstunden (siehe aber KV) zu zahlen.
( Der Grundlohn entspricht dem Feiertagsarbeitsentgelt)
Handelt es sich z.B. um ein Gastgewerbe wo am Sonntag gearbeitet wird, dann steht bis zur Tagesnormalarbeitszeit ein 100% Feiertagszuschlag oder bez. Ersatzruhetag zu.
L.G.