Antwort auf: Betriebsurlaub

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Claudia
Teilnehmer

Hallo Uschi,

ein Betriebsurlaub kann nur mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden oder schon im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Man kann die Dienstnehmerin nicht zwingen 3 Wochen Urlaub im August zu konsumieren. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass der Urlaub im Mai genehmigt wird und vom Betriebsurlaub 1 Woche der Arbeitgeber übernimmt 🙂

Liebe Grüße
Claudia