Antwort auf: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG)

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#66448
Roland
Teilnehmer

Hallo Reini!

Zuerst zu deinem Beispiel, das meiner Ansicht nach wie folgt aussieht:

Ersterkrank. 02.01. bis 26.02.
von 02.01. bis 12.02. = 42 KT 100% § 8/(1) Ang.g.
von 13.02. bis 26.02. = 14 KT 50% § 8/(1) Ang.g.

AU-Wiedere. 27.03. bis 30.04.
von 27.03. bis 09.04. = 14 KT 100% § 8/(1) Ang.g.
von 10.04. bis 24.04. = 14 KT (+1 FT) 50% § 8/(1) Ang.g.
von 25.04. bis 30.04. = 6 KT 50% § 8/(2) Ang.g.

Wiedererkr. 15.05. bis 30.07.
von 15.05. bis 22.06. = 36 KT (+3 FT) 50% § 8/(2) Ang.g.
von 23.06. bis 20.07. = 28 KT 25% § 8/(2) Ang.g.
von 21.07. bis 30.07. = 0

Jetzt zu den anderen Fragen:

1. Zusätzlicher Anspruch bei Arbeitsunfall: Der erweiterte Anspruch wird erst abgezogen (oder besser ‚berücksichtigt‘), wenn der Grundanspruch (also 6 Wochen) verbraucht ist (wird also nur ‚hinten‘ und nicht schon ‚vorne‘ angestückelt). Dies ist zumindest die überwiegende Rechtsansicht (die ich mir auch schon ein Mal von einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK bestätigen habe lassen), aus dem Gesetz läßt sich das nämlich nicht so ohne Weiteres herauslesen.

2. Feiertage bei 25%igem Krankenstand: Das kann ich jetzt nicht 100%ig für alle Bundesländer sagen, weil mE es darauf ankommt, ob die GKK an diesem Feiertag Krankengeld bezahlt oder nicht. Im Fall der OÖ. GKK ist das meines Wissens der Fall, also ist ein FE/KE in Höhe von 25% sv-frei abzurechnen. Wenn am FT kein KG von der GKK gebührt, müßte mE ein FE zu 100% sv-pflichtig abgerechnet werden (bitte aber solche Fälle mit der GKK abstimmen!).

3. Zweiter Arbeitsunfall: Wenn der erste Arbeitsunfall bereits die zusätzlichen 2 Wochen zu 100% gem. § 8/(1) Ang.G. ‚ausgenutzt hat‘, ist es durchaus möglich, dass bei einem erneuten Arbeitsunfall (der dann eine Wiedererkrankung ist) auch zusätzlich 2 Wochen zu 50% gem. § 8/(2) Ang.Gesetz anfallen (aber auch hier gilt mE: nur hinten anstückeln!).

Vielleicht kann ja die liebe Lohnverrechnergemeinde da noch einmal einen Blick draufwerfen (dann könnten wir das so richtig schön ausdiskutieren!).

Liebe Grüße