Antwort auf: Rechnungen zu Bewirtungen

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Martin
Teilnehmer

Liebe nasdi!

1. Wenn Du allein unterwegs bist, und Dein Essen selber bezahlst, sehe ich keinen Grund hierfür eine Rechnung vorzuweisen um das volle Taggeld erhalten.
(Du könntest ja auch Deine Wurstsemmeln von zu Hause mitnehmen und deshalb keine Rechnung haben)

2. Wenn Du mit Kunden essen gehst, sollten auf der Rechnung die Namen der bewirteten Personen stehen. Das bedeutet das unter Umständen auch Dein Name mit den Kunden auf der Rechnung aufscheint.
Eine Extra-Rechnung für Deine Mahlzeit ist zwar hilfreich, aber nicht 100% beweiskräftig. Denn Du könntest ja mit Deinen Kunden essen gewesen sein und nur die Kunden bewirtet haben, weil Du selbst nur ein Mineralwasser getrunken hast.
Das soll Dich aber nicht dazu animieren, Deine Konsumation bei Deinen Geschäftspartnern zu verstecken.

Bis jetzt war noch kein Finanzamtprüfer so kleinlich und wollte wissen, wer den Capppucino und wer das Wasser getrunken hat. 😆

Grüsse
Martin