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24. Januar 2006 um 8:27 Uhr
#66495
Teilnehmer
Liebe Andrea!
Das mit Deinem Eigenanteil verstehe ich nicht so ganz.
Wenn Du nur 11/12 des jährlichen Fahrtkostenersatz (Kosten für Transport mit öffentl. Massenbeförderungsmitteln) dem Dienstnehmer bezahlst, sind diese zur Gänze SV-frei.
Das Beitragsfreie Entgelt beim Fahrtkostenersatz ist im ASVG § 49 3 Z 20 geregelt.
Wenn Du mehr als den obigen Betrag bezahlst, wäre dies SV-pflichtig.
Grüsse
Martin