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4. Januar 2006 um 9:40 Uhr
#66439
Mitglied
Dieses Thema wurde im Forum schon einmal angesprochen: Themenbereich „Ende DV“ Punkt „Abfertigung“. Damals hat die pvred geantwortet, dass vollversicherte Monate einer Parallelbeschäftigung zum DV alt und somit der Abf alt hinzugerechnet werde. Wenn man aber auch MV Beiträge dafür bezahlen soll, ist das dann nicht doppelt ??
Ich hatte einen ähnlichen Fall: mit dem Ende der Geringfügigkeit während der Karenz wurde dann aber dieses paralle gfg DV beendet und das „alte“ DV in eine Elternteilzeit abgeändert.