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15. März 2006 um 14:01 Uhr
#66588
peter412
Teilnehmer
Hallo,
Ein Taggeld an arbeitsfreien Tagen kann nur dann steuerfrei belassen werden, wenn der Aufwand für Heimreise und neuerliche Anreise zum Dienstort höher ist wie das an den Tagen gezahlte Tag- u. Nächtigungsgeld.
Dies war zumindest die Antwort einer § 90 Anfrage
welche ich vor kurzem erhalten habe.