Re:15. Gehalt bei Muttis

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#67063
Roland
Teilnehmer

Hallo Martin!

Meiner Meinung wird die 3. Sonderzahlung (15. Gehalt) ins Wochengeld nicht mit einberechnet, daher muss der DG diese während des absoluten Beschäftigungsverbotes zahlen (siehe dazu OGH 13.11.2002, 9 ObA 193/02a).

LG

Roland