Re:§ 69 Endbesteuerung

#67561
Martin
Teilnehmer

Hallo brain!

In der Tat handelt es sich um „Endbesteuerung“.

Differenzen zwischen den L16, BGN und abgerechneten SV und LSt Beträgen kann es imer wieder geben.

Z.B. Dienstnehmer nur in Ö SV pflichtig, keine LSt oder umgekehrt.
Geschäftsführer nur ASVG pflichtig und EStG.

Dem GPLA Prüfer wird dies sicher auffallen, aber so ist es eben…