Startseite › Foren › Personen mit besonderer Behandlung › § 69 und § 70 ESTG › Re:§ 69 Endbesteuerung
22. Oktober 2006 um 12:04 Uhr
#67561
Teilnehmer
Hallo brain!
In der Tat handelt es sich um „Endbesteuerung“.
Differenzen zwischen den L16, BGN und abgerechneten SV und LSt Beträgen kann es imer wieder geben.
Z.B. Dienstnehmer nur in Ö SV pflichtig, keine LSt oder umgekehrt.
Geschäftsführer nur ASVG pflichtig und EStG.
Dem GPLA Prüfer wird dies sicher auffallen, aber so ist es eben…