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VfGH behandelt ab 23. 2. Anträge zu Maßnahmen gegen COVID-19

(©VfGH/Achim Bieniek) (©VfGH/Achim Bieniek)

Quelle: Pressemitteilung des VfGH vom 19. 2. 2021.

Der VfGH tritt am Dienstag, 23. 2. 2021, zu einer Session zusammen, die auf drei Wochen anberaumt ist. Auf der Tagesordnung stehen rund 350 Fälle. 50 davon werden im Plenum des Gerichtshofes beraten, die übrigen in kleiner Besetzung. Ein Teil der Fälle bezieht sich auf das Thema COVID-19; über Anträge zu allen anderen Bereichen werde noch gesondert informiert. 

Seit April 2020 langen beim VfGH laufend Anträge ein, die sich gegen die aus Anlass der Pandemie getroffenen (Schutz‑)Maßnahmen wenden. Insgesamt sind dies derzeit etwa 200; ein Teil dieser Anträge – rund 130 – wurde noch im Jahr 2020 erledigt. 

Für die Behandlung vieler Anträge ist, wie im Verfahrensablauf vorgesehen, ein Vorverfahren nötig. Der VfGH holt dann eine Stellungnahme der Gegenpartei ein: Bei Anträgen auf Gesetzesprüfung ist dies die Bundes- oder eine Landesregierung und bei Anträgen auf Verordnungsprüfung die verordnungserlassende Behörde. Erst nachdem eine Stellungnahme eingelangt ist, kann der VfGH entscheiden. 

Zu bereits ergangenen Entscheidungen im Zusammenhang mit COVID-19 hat der VfGH auf seiner Website einige Presseaussendungen veröffentlicht. In den meisten Fällen ging es um Verordnungen, die zum Zeitpunkt, als der VfGH entschied, bereits außer Kraft getreten waren. In seinen Entscheidungen hat der VfGH ausgedrückt, welche verfassungsrechtlichen Schranken die zuständigen Behörden bei Maßnahmen gegen COVID-19 zu beachten haben.  Entscheidungen des VfGH wirken sich jedoch nicht auf Vorschriften aus, die erst nach der Entscheidung in Kraft getreten sind: Der VfGH ist verpflichtet, jede einzelne Anfechtung neu zu prüfen, auch wenn sie einen ähnlichen Inhalt wie eine frühere hat. (Eine vierteljährlich aktualisierte Übersicht über die beim VfGH anhängigen Normenprüfungsverfahren findet sich auf der Website des Gerichtshofes.) 

In der März-Session 2021 werden insbesondere folgende Fälle, in denen es um COVID-19-Maßnahmen geht, beraten:  

  1. Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe (V 530/2020)
  2. Auskunftserteilung an die Gesundheitsbehörde bei COVID-19-Verdachtsfällen (V 573/2020)
  3. Ortsungebundener Unterricht („distance learning“) vom 17. 11. 2020 bis 6. 12. 2020 (V 574/2020 ua)  
  4. Zuständigkeit der Bezirksgerichte zur Überprüfung von Absonderungsmaßnahmen (G 380/2020, G367/2020, G 7/2021) 
  5. Anspruch auf Pauschalentschädigung bei „verlängertem“ außerordentlichem Zivildienst? (E 3310/2020 ua)
  6. Entschädigung für Verdienstentgang wegen Heimquarantäne nach Reiserückkehr (E 4202/2020) 

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.