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Verlängerung des Umsatzersatzes

(Bild: © iStock/Axel Bueckert)

Quelle: Pressemitteilung des BMF vom 2. 12. 2020.

In der Pressekonferenz vom 2. 12. 2020 wurde eine Verlängerung des Umsatzersatzes angekündigt: geschlossene Betriebe erhalten 50 %; die Beantragung soll ab 16. 12. via FinanzOnline möglich sein.

Das BMF verlängert das Hilfsinstrument des Umsatzersatzes bis Ende des Jahres, um jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung weiterhin geschlossen bleiben, die Umsätze zu ersetzen.

Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 % ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz ab 16. 12.

Seit 23. 11. kann der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon seit 6. 11. beantragen. In den ersten drei Wochen sind in Summe 71.886 Anträge in einem Gesamtvolumen von 1,6 Mrd Euro eingegangen. Davon sind bereits 828 Mio Euro ausgezahlt. Bei beiden Instrumenten, also Fixkostenzuschuss (I+II) und Umsatzersatz, sind mittlerweile Anträge von mehr als 2 Mrd Euro eingegangen. Davon ist mehr als 1 Mrd Euro bereits an die Unternehmen geflossen.

Für den neuerlichen Umsatzersatz von 50 % rechnet der Finanzminister mit Kosten in der Höhe von 1 Mrd Euro. Ab 2021 tritt der Fixkostenzuschuss an dessen Stelle.

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