Mit Verordnung des Bundesministers fÃŒr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu § 2 Z 1 des COVID-19-MaÃnahmengesetzes wurden die AusgangsbeschrÀnkungen aktualisiert. Das Betreten öffentlicher Orte ist grundsÀtzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken erlaubt. VerstöÃt man gegen diese Pflichten drohen dem Einzelnen hohe Strafen.
Zu welchem Zweck ist das Verlassen meiner Wohnung erlaubt?
Es gibt derzeit nur wenige GrÃŒnde, das Haus zu verlassen â die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind:
- Um eine unmittelbare Gefahr fÃŒr Leib, Leben und Eigentum abzuwenden.
- Berufliche TÀtigkeit (wenn möglich soll zu Hause auf Telearbeit zurÌckgegriffen werden).
- Wege zur Deckung der notwendigen GrundbedÌrfnisse des tÀglichen Lebens, z.B. Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke, Arztbesuch.
- Betreuung und Hilfeleistung von unterstÃŒtzungsbedÃŒrftigen Personen.
- Um ins Freie zu gehen zB. zum Spazieren oder Laufen â aber nur alleine, mit Personen die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren.
Wichtig ist hierbei, dass bei allen oben genannten Ausnahmen gegenÃŒber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werde muss.
Darf ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
Das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, StraÃenbahn, Busse) ist nur zu folgenden Zwecken erlaubt:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr fÃŒr Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung unterstÃŒtzungsbedÃŒrftiger Personen
- Deckung der notwendigen GrundbedÌrfnisse des tÀglichen Lebens
- Berufliche Zwecke
Bei BenÌtzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Abstand von mindestens einem Meter gegenÌber anderen Personen einzuhalten. Ab 14. April muss bei BenÌtzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Darf ich auf einen Sportplatz gehen um Sport zu machen?
Das Betreten von SportplÀtzen ist ausdrÌcklich verboten. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen.
Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie oder Freunden machen?
Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die FÃŒÃe im Freien zu vertreten: entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
Was mache ich, wenn ich von einem Polizisten angehalten werde?
Im Falle der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die GrÌnde, warum eine Betretung des öffentlichen Ortes zulÀssig ist, glaubhaft zu machen.
Was mache ich, wenn ich eine Strafe (StrafverfÃŒgung) bekomme?
Im Falle einer StrafverfÌgung kann eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von jeweils 600 Euro fÌr jede Verletzung eines Betretungsverbotes festgesetzt werden.
Gegen eine StrafverfÌgung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mÌndlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:
- das Ausmaà bzw. die Art der verhÀngten Strafe,
- die Kostenentscheidung und
- den Schuldspruch.
GrundsÀtzlich sind die verwaltungsrechtlichen Fristen durch das Bundesgesetz betreffend BegleitmaÃnahmen zu COVID-19 bis zum Ablauf des 30.April 2020 unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwaltungsbehörden im jeweiligen Verfahren aussprechen können, dass die Frist nicht unterbrochen wird und eine neue angemessen Frist festgesetzt wird.
Bei StrafverfÃŒgungen wird regelmÀÃig von den Verwaltungsbehörden selbst angeordnet, dass die Rechtsmittelfrist nicht unterbrochen wird. Deswegen empfehlen wir unbedingt den Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der StrafverfÃŒgung zu erstatten.
Sie mÌssen den Einspruch bei der Behörde, die die StrafverfÌgung erlassen hat, einbringen.
Im Einspruch können Sie die Ihrer Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen. Wird der Einspruch rechtzeitig erhoben und nicht binnen zwei Wochen zurÌckgezogen oder eingeschrÀnkt, ist die StrafverfÌgung gegenstandslos und es wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem Fall darf keine höhere Strafe verhÀngt werden als in der StrafverfÌgung.
Wird kein Einspruch erhoben, wird die StrafverfÌgung rechtskrÀftig und kann vollstreckt werden.
Was mache ich, wenn ich eine Strafe (OrganstrafverfÃŒgung) bekommen habe?
Im Falle einer OrganstrafverfÌgung kann eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 90 Euro festgesetzt werden.
Gegen die OrganstrafverfÌgung können Sie kein Rechtsmittel erheben.
Bezahlen Sie die festgesetzte Strafe nicht binnen zwei Wochen, wird die OrganstrafverfÌgung gegenstandslos. Es wird Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet, die das Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten hat.
In diesem Fall kann auch eine höhere Strafe verhÀngt werden als in der OrganstrafverfÌgung.
Zur Autorin:
Mag. Karolina Zawila, RechtsanwaltsanwÀrterin bei LANSKY, GANZGER + partner
Zum Originalartikel
Mit Verordnung des Bundesministers fÃŒr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu § 2 Z 1 des COVID-19-MaÃnahmengesetzes wurden die AusgangsbeschrÀnkungen aktualisiert. Das Betreten öffentlicher Orte ist grundsÀtzlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Zwecken erlaubt. VerstöÃt man gegen diese Pflichten drohen dem Einzelnen hohe Strafen.
Zu welchem Zweck ist das Verlassen meiner Wohnung erlaubt?
Es gibt derzeit nur wenige GrÃŒnde, das Haus zu verlassen â die Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte sind:
Wichtig ist hierbei, dass bei allen oben genannten Ausnahmen gegenÃŒber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werde muss.
Darf ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
Das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, StraÃenbahn, Busse) ist nur zu folgenden Zwecken erlaubt:
Bei BenÌtzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Abstand von mindestens einem Meter gegenÌber anderen Personen einzuhalten. Ab 14. April muss bei BenÌtzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Darf ich auf einen Sportplatz gehen um Sport zu machen?
Das Betreten von SportplÀtzen ist ausdrÌcklich verboten. Bei Nichtbefolgung drohen Strafen.
Darf ich am Osterwochenende einen Ausflug mit meiner Familie oder Freunden machen?
Nein. Es ist aber weiterhin erlaubt, sich die FÃŒÃe im Freien zu vertreten: entweder alleine oder maximal mit den Personen mit denen man in einem Haushalt lebt. Der Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten.
Was mache ich, wenn ich von einem Polizisten angehalten werde?
Im Falle der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die GrÌnde, warum eine Betretung des öffentlichen Ortes zulÀssig ist, glaubhaft zu machen.
Was mache ich, wenn ich eine Strafe (StrafverfÃŒgung) bekomme?
Im Falle einer StrafverfÌgung kann eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von jeweils 600 Euro fÌr jede Verletzung eines Betretungsverbotes festgesetzt werden.
Gegen eine StrafverfÌgung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mÌndlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:
GrundsÀtzlich sind die verwaltungsrechtlichen Fristen durch das Bundesgesetz betreffend BegleitmaÃnahmen zu COVID-19 bis zum Ablauf des 30.April 2020 unterbrochen und beginnen mit 1. Mai 2020 neu zu laufen. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwaltungsbehörden im jeweiligen Verfahren aussprechen können, dass die Frist nicht unterbrochen wird und eine neue angemessen Frist festgesetzt wird.
Bei StrafverfÃŒgungen wird regelmÀÃig von den Verwaltungsbehörden selbst angeordnet, dass die Rechtsmittelfrist nicht unterbrochen wird. Deswegen empfehlen wir unbedingt den Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der StrafverfÃŒgung zu erstatten.
Sie mÌssen den Einspruch bei der Behörde, die die StrafverfÌgung erlassen hat, einbringen.
Im Einspruch können Sie die Ihrer Verteidigung dienlichen Beweismittel vorbringen. Wird der Einspruch rechtzeitig erhoben und nicht binnen zwei Wochen zurÌckgezogen oder eingeschrÀnkt, ist die StrafverfÌgung gegenstandslos und es wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In diesem Fall darf keine höhere Strafe verhÀngt werden als in der StrafverfÌgung.
Wird kein Einspruch erhoben, wird die StrafverfÌgung rechtskrÀftig und kann vollstreckt werden.
Was mache ich, wenn ich eine Strafe (OrganstrafverfÃŒgung) bekommen habe?
Im Falle einer OrganstrafverfÌgung kann eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von 90 Euro festgesetzt werden.
Gegen die OrganstrafverfÌgung können Sie kein Rechtsmittel erheben.
Bezahlen Sie die festgesetzte Strafe nicht binnen zwei Wochen, wird die OrganstrafverfÌgung gegenstandslos. Es wird Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet, die das Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten hat.
In diesem Fall kann auch eine höhere Strafe verhÀngt werden als in der OrganstrafverfÌgung.
Zur Autorin:
Mag. Karolina Zawila, RechtsanwaltsanwÀrterin bei LANSKY, GANZGER + partner
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